Man führe sich dieses Interview mit Ziercke zu Gemüte…
Der Fall der Sauerland-Gruppe hätte sich aus meiner Sicht für eine Online-Durchsuchung geeignet. Es wurden Chemikalien gehortet, die zum Bau einer Bombe geeignet waren.
In fast jedem Haushalt dürften Materialien, die zum Bau einer Bombe geeignet wären, vorhanden sein…
Niemand kann das Vorliegen einer konkreten Gefahr anzweifeln. Die Kommunikation der Tatverdächtigen erfolgte hochkonspirativ, oftmals durch den gegenseitigen Zugriff auf E-Mails im Entwurfsstadium.
Diese Rheotorik ist zum Kotzen. “Niemand kann das Vorliegen einer konkreten Gefahr anzweifeln” besagt soviel wie: “sollte es jemand anzweifeln macht derjenige sich verdächtig und/oder stellt sich auf Seiten der Terroristen. Es ist Fakt, dass sie eine konkrete Gefahr waren. Glaubt das endlich (weil es so ist, weil wir das sagen)!”
Genauso die Wischi-Waschi-Aussage wie: “Kommunikation erfolgte hochkonspirativ”… Ach Gott. Es gibt Projektgruppen, die sich auf diesem Wege ein CMS oder eine Dokumentenverwaltung sparen.
Die Online-Durchsuchung ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine adäquate Reaktion auf das weltweit veränderte Kommunikations-, Interaktions- und Datenspeicherungsverhalten von Schwerstkriminellen.
Woher sie wohl wissen, dass sich dieses Verhalten geändert hat… Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Klar ist, dass die öffentliche Debatte über die Online-Durchsuchung und deren Technik jetzt ein Ende haben muss.
AKA: “Haltet den Rand!!!” – ob er jetzt zensieren will, wenn jemand was sagt? Oder noch besser: Leute, die sich dazu äußern, wegsperren will?!
Einen konkreten Fall haben wir derzeit nicht. Ich fürchte aber, der nächste Fall kommt bestimmt und bald.
Auch hier wieder das gezielte Schüren von Angst. “Wir wissen nix, aber wir müssen dem dummen Bürger mal wieder Angst einjagen”… *kotz*
Der Bundestrojaner scheint in den Startlöchern zu stehen. Ausgespäht werden sollen nicht nur Rechner, sondern auch Smartphones, PDAs und Blackberries. Überwachung von verschlüsselten VoIP-Gesprächen (z.B. via skype) gibt es seitens des Bundesinnenministeriums ebenfalls. Zum Thema: “wie kommt die Software auf den Rechner?” gibt es Überlegungen a la:
Vorab müsse geklärt werden, welches Betriebssystem, welchen Internetzugang und Browsertyp der Ausgespähte verwende.
Dazu gab es bereits anfang August überlegungen, hier nochmal zusammengefasst:
[...]die Standard-Vorgehensweise sei, dass Beamte unbemerkt in die Wohnung des Verdächtigen eindringen, die IT-Ausstattung analysieren und das weitere Vorgehen darauf abstimmen. In der Regel werde das Schnüffelprogramm bei einem zweiten Einbruch installiert, seine Erkenntnisse würde es dann unbemerkt ans BKA übertragen.
Diskutiert wird auch, ob man E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde verschickt, um auf diesem Weg Programme auf einen Computer zu bekommen. Generell wird davon abgeraten – doch könne “in begründeten Ausnahmefällen” dieses Mittel zum Einsatz kommen.
“Hier ist das Finanzamt. Bitte installieren sie das aktualisierte Elster-Programm um die elektronischen Lohn*** einfacher und sicherer übertragen zu können?” … Andere Behörde. In Ausnahmefällen, wenn das mit dem Einbruch nicht klappt. Mir wird übel.
Sehr sinnig erscheint mir auch, was genau ausgeschnüffelt werden soll:
- Dateinamen,
- bestimmte Dateiendungen,
- Eigenschaften/Attribute (Zugriffdaten etc.),
- Schlüsselwörter,
- bestimmte Verzeichnisse,
- Dateien eines bestimmten Dateityps.
drop_the_bomb.txt – so heißt bei mir ein Songtext, den ich mal für einen befreundeten Gitarristen schrieb. Bin ich somit ein Terrorist??? Sind die wirklich so naiv? Vielleicht sollte ich meine “Eigenen Dateien” mit einer anderen Ordnerstruktur versehen. Die geschnittenen, legal heruntergeladenen Videos nach nuclear_bomb/dealers/{plutonium,electronics,..}
Dann hätten wir noch etwas Neues von Fr. Zypries, den Online-Durchsuchungen, und dem Verfassungsgericht: Karlsruher Urteil wird nicht entscheidend für Online-Ermittlung sein
Und wo es grade so schön ist: Schnüffel-Schäuble will in Zukunft die aus Videoüberwachung an Flughäfen und Bahnhöfen gewonnenen Bilder künftig einen Monat lang speichern, statt wie bisher max. 48h. Argument:
Aus “polizeifachlicher Sicht” sei eine Verlängerung notwendig, heißt es zur Begründung.
2009 sollen die Mehrkosten dafür 2,5 Millionen Euro betragen.
Das bayerische LKA und die Zollfahndung schnüffeln schon – sprich: sie verwenden die umstrittene Online-Durchsuchung in etwas modifizierter Form! » Read the rest of this entry «