Berechnung des ALG 1 von U25 bei den Eltern

September 26th, 2007 || 0 comments

Da mir der Suchbegriff “berechnung des alg 1 von u25 bei den eltern” gerade in der Statistik über den Weg lief, eine kurze Anmerkung (die keine Rechtsberatung o.ä. darstellt, sondern lediglich die Meinung des Autors wiedergibt): Die Berechnung und der Bezug des ALG 1 ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, auch wenn man unter 25 Jahre alt ist. U25 ist erst dann interessant, wenn es um ALG II (ALG 2) geht. OK, als U25 hat man (oder hatte ich zumindest vor 2 Jahren) noch jedesmal den Hinweis: “Sie sind jung, unverheiratet… Sie sind bundesweit vermittelbar.”, aber das spielt nicht bei der Berechnung des ALG 1 rein. Garnicht! Man darf auch mit ALG 1-Bezug von zuhause ausziehen!

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